Der Beruf "Hundetrainer" erfreut sich grosser Beliebtheit. Allerdings ist er nicht staatlich anerkannt und das Berufsbild weder geschützt noch klar definiert. Auch die Ausbildungen an den verschiedenen Hundeschulen und Instituten unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich.
Jeder (angehende) Hundetrainer sollte sich im Klaren sein, welche Verantwortung er gegenüber dem Besitzer und dessen Vierbeiner trägt.
Wir möchten uns ausdrücklich von Ausbildungen distanzieren und unterscheiden, die Ihnen versprechen, dass Sie innerhalb von ein paar Wochen der "perfekte" Trainer und Verhaltensberater sind, der womöglich jeden Problemhund therapieren kann. Um hierfür die nötigen Erfahrungen zu sammeln und das erforderliche Fingerspitzengefühl zu entwickeln braucht es Zeit - und die sollten Sie sich im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der Verantworung gegenüber Mensch und Hund auch nehmen.
Nach unserer Ausbildung haben Sie ein umfassendes fachliches Wissen, mit dem Sie Ihren Traumberuf Hundetrainer verwirklichen und in jede Richtung weiter ausbauen können.
Seit dem 1. August 2014 muss sich lt. § 11 TierSchG jeder, der als gewerblicher Hundetrainer arbeiten möchte, einer behördlichen (Über-)Prüfung seiner Sachkunde unterziehen, um die Erlaubnis zur Eröffnung einer Hundeschule zu erhalten. Unsere Ausbildung enthält alle gesetzlichen Anforderungen der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.
Mehr dazu finden Sie unter dem Link "Erlaubnispflicht für Hundetrainer".