BestFriends - die Teamschule für Mensch und Hund Ausbildung zur Hundetrainerin / zum Hundetrainer
BestFriends - die Teamschule für Mensch und Hund    Ausbildung zur Hundetrainerin / zum Hundetrainer            

ERLAUBNISPFLICHT FÜR HUNDETRAINER/INNEN

 

Seit dem 01.08.2014 besteht eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundetrainer/Innen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass ein/e Hundetrainer/In über die notwendige Sachkunde verfügt und Hunde tierschutzgerecht ausgebildet werden.

 

Dies begrüßen wir auf jeden Fall.

 

Das bedeutet für Sie, dass Sie nach Abschluß unserer Ausbildung,  bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt diese Erlaubnis beantragen und Ihre Sachkunde nachweisen müssen.

 

Die Umsetzung ist allerdings von Veterinäramt zu Veterinäramt  unterschiedlich.

 

Das Veterinäramt Esslingen hat unsere Ausbildung/Prüfung im Frühjahr 2017 überprüft und spricht auf Anfrage anderer Veterinärämter die Empfehlung aus, unsere Ausbildung/Prüfung anzuerkennen.

 

Die Entscheidung,  dieser Empfehlung nachzukommen, obliegt aber einzig und allein Ihrem zuständigen Veterinäramt. 

 

Aus diesem Grund kann es  unterschiedlich gehandhabt sein, ob die Ausbildung bei BestFriends anerkannt wird oder nicht.

 

Sie bekommen in der Ausbildung alle Inhalte vermittelt,  die Sie für die Überprüfung beim Veterinäramt benötigen.

 

 

Start neuer Kurs 

 

16./17. März 2024

-ausgebucht-

 

 

Start neuer Kurs

 

14/15 September 2024

 

 

 

  

Kontakt

BestFriends - die Teamschule

für Mensch und Hund

 

Petra Schwarz

 

73667 Kaisersbach

,

Telefon:

 

07184/6039811

 

E-Mail:

 

info@teamschule-menschhund.de

 

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat uns, nach Prüfung unserer Ausbildung, bescheinigt, dass die

 

HUNDETRAINERAUSBILDUNG BEI BESTFRIENDS - DIE TEAMSCHULE FÜR MENSCH UND HUND

 

EINE BERUFLICHE BILDUNGSMASSNAHME DARSTELLT UND ORDNUNGSGEMÄSS AUF EINEN BERUF  ODER VOR EINER JURISTISCHEN PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ABZULEGENDEN PRÜFUNG VORBEREITET

 

Das Regierungspräsidium Freiburg prüft als zuständige staatliche Landesbehörde, private Schulen auf unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen

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