Der Beruf "Hundetrainer" erfreut sich grosser Beliebtheit. Allerdings ist er nicht staatlich anerkannt und das Berufsbild weder geschützt noch klar definiert. Auch die Ausbildungen an den verschiedenen Hundeschulen und Instituten unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich.
Jeder (angehende) Hundetrainer sollte sich im Klaren sein, welche Verantwortung er gegenüber dem Besitzer und dessen Vierbeiner trägt.
Wir möchten uns ausdrücklich von Ausbildungen distanzieren und unterscheiden, die Dir versprechen, dass Du innerhalb von ein paar Wochen der "perfekte" Trainer und Verhaltensberater bist, der womöglich jeden Problemhund therapieren kann. Um hierfür die nötigen Erfahrungen zu sammeln und das erforderliche Fingerspitzengefühl zu entwickeln braucht es Zeit - und die solltest Du Dir im Interesse Deiner eigenen Sicherheit und der Verantworung gegenüber Mensch und Hund auch nehmen.
Nach unserer Ausbildung hast Du ein umfassendes fachliches Wissen, mit dem Du Deinen Traumberuf Hundetrainer verwirklichen und in jede Richtung weiter ausbauen kannst.
Seit dem 1. August 2014 muss sich lt. § 11 TierSchG jeder, der als gewerblicher Hundetrainer arbeiten möchte, einer behördlichen (Über-)Prüfung seiner Sachkunde unterziehen, um die Erlaubnis zur Eröffnung einer Hundeschule zu erhalten. Unsere Ausbildung enthält alle gesetzlichen Anforderungen der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.
Mehr dazu findest Du unter dem Link "Erlaubnispflicht für Hundetrainer".