ERLAUBNISPFLICHT FÜR HUNDETRAINER/INNEN
Seit dem 01.08.2014 besteht eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundetrainer/Innen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass ein/e Hundetrainer/In über die notwendige Sachkunde verfügt und Hunde tierschutzgerecht ausgebildet werden.
Das begrüßen wir auf jeden Fall.
Das bedeutet für Sie, dass Sie nach Abschluß unserer Ausbildung, bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt diese Erlaubnis beantragen und Ihre Sachkunde nachweisen müssen.
Die Umsetzung ist allerdings von Veterinäramt zu Veterinäramt unterschiedlich.
Eine Garantie der Sachkunde Anerkennung und Zulassung nach §11 nach abgeschlossener Ausbildung/erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung, ohne zusätzliche Überprüfung durch das Vet-Amt, gibt es daher nicht.
Die Erfahrung aus vielen Jahren BestFriends Hundetrainerausbildung ist aber, dass unsere Ausbildung bei den verschiedenen Veterinärämtern teilweise voll anerkannt wird (d.h. keine zusätzliche Überprüfung) oder zumindest z.B. die schriftliche Prüfung anerkannt wird.
Bei Fragen zur Sachkunde/Zulassung nach §11 können Sie sich natürlich gerne an mich wenden.