ERLAUBNISPFLICHT FÜR HUNDETRAINER/INNEN
Seit dem 01.08.2014 besteht eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Hundetrainer/Innen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass ein/e Hundetrainer/In über die notwendige Sachkunde verfügt und Hunde tierschutzgerecht ausgebildet werden.
Dies begrüßen wir auf jeden Fall.
Das bedeutet für Sie, dass Sie nach Abschluß unserer Ausbildung, bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt diese Erlaubnis beantragen und Ihre Sachkunde nachweisen müssen.
Die Umsetzung ist allerdings von Veterinäramt zu Veterinäramt unterschiedlich.
Das Veterinäramt Esslingen hat unsere Ausbildung/Prüfung im Frühjahr 2017 überprüft und spricht auf Anfrage anderer Veterinärämter die Empfehlung aus, unsere Ausbildung/Prüfung anzuerkennen.
Die Entscheidung, dieser Empfehlung nachzukommen, obliegt aber einzig und allein Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Aus diesem Grund kann es unterschiedlich gehandhabt sein, ob die Ausbildung bei BestFriends anerkannt wird oder nicht.
Sie bekommen in der Ausbildung alle Inhalte vermittelt, die Sie für die Überprüfung beim Veterinäramt benötigen.